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Corona virus SARS-CoV-2

SARS-CoV-2 PCR

SARS-CoV-2 PCR

Material

Nasen-Rachen-Abstrich in 1-2 ml physiolog. NaCl mit einem Tupfer entnommen (Bitte keine Aluminium-Abstrichtupfer oder Gelabstriche!)
Nasen-Rachen-Spülung oder –Aspirat (1-2 ml)
Bronchoalveoläre Lavage (4 ml), Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert, 1-2 ml), Trachealsekret (1-2 ml)

ACHTUNG: Aufgrund der sehr hohen Anzahl von Einsendungen SARS-CoV-2 (PCR) bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

  • Keine Nachforderungen möglich:Nachforderungen aus bereits analysierten Abstrichen (Influenza infolge eines negativen Ergebnisses für SARS-CoV-2 oder umgekehrt) sind aktuell leider nicht mehr möglich.
  • SARS-CoV-2 und Influenza - 2 separate Abstriche einsenden: Bei Anforderung von SARS-CoV-2 PCR-Diagnostik und Influenza-Diagnostik bitte zwei getrennte Abstriche und Aufträge/Anforderungsscheine ans Labor senden!
  • Nasenabstrich und Rachenabstrich mit einem Tupfer! Keinesfalls getrennte Abstrichevon Nase und Rachen einsenden! Ein Poolen der Abstriche im Labor ist aktuell nicht möglich!
  • Keine Bearbeitung trockener Abstriche mehr! Es sollten nur noch Abstriche in 1 ml NaCl benutzt werden. Die Bearbeitung trockener Abstriche führt zu erheblichen Zeitverzögerungen in der Bearbeitung der Proben und Befunderstellung!

Transport/Lagerung: Probe bitte schnellstmöglich (ca. 24 Std.) und möglichst gekühlt ins Labor einsenden.

Informationen zur Präanalytik siehe hier Untersuchungsmaterialien PCR.
Spezielles Versandmaterial anzufordern unter Tel.: 02306 · 940 96 - 80 oder per Mail.

Bitte bei jeder Anforderung von SARS-CoV-2 PCR eine Telefonnummer des Patienten auf dem Anforderungsschein angeben, damit wir im Falle eines positiven Nachweises die Nummer an das zuständig Gesundheitsamt zur Kontaktaufnahme weiterleiten können. Positive Ergebnisse erfahren Patienten entweder durch die/den überweisende/n Ärztin/Arzt oder digital über die Corona-App, online über das Befundabfrage-Portal oder Benachrichtigung durch das zuständige Gesundheitsamt.

Weitere allgemeine Informationen zu Covid-19  siehe RKI-Informationen.

Methode

PCR
Spezifischer Nachweis des SARS-CoV-2 im E und N Gen.

Abrechnung

Die Labordiagnostik auf SARS-CoV-2 wird extrabudgetär über die neue Labor-GOP 32816 als Kassenleistung abgerechnet. Leistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind mit der Ziffer 88240 zu kennzeichnen

Indication

Verlautbarung der KBV: "Die Indikation zur Testung soll nach ärztlichem Ermessen gestellt werden – unter Berücksichtigung der Kriterien des Robert Koch-Instituts / RKI . Ärztinnen und Ärzte können somit, wenn sie dies medizinisch für erforderlich halten, die Testung vornehmen.

Eine labordiagnostische Testung sollte vor allem bei Patienten erfolgen, die Symptome zeigen und Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten."

Note

Namentliche Meldepflicht für die Lungenerkrankung Covid-19 bei Verdacht, Erkrankung sowie Tod.

In unserem Labor erfolgt keine Probennahme für Patienten.
Erkrankte und/oder besorgte Bürger:innen wenden sich bitte direkt an eine Arztpraxis, Klinik oder das zuständige Gesundheitsamt. In Dortmund erreichen Sie das Gesundheitsamt unter der Corona-Hotline Dortmund: 0231-50 13150.

Contact person analyzes program

Dipl.-Biol. Patricia Bartsch

PCR der Infektionskrankheiten
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