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Hepatitis B

Hepatitis B TMA (quantitativ)

Hepatitis B TMA (quantitativ)

Material

Vollblut, EDTA-Blut: 3 ml max. 1 Tag alt,
Serum, EDTA-Plasma: 1 ml

Methode

TMA (Transcription-mediated amplification)

Bewertungskriterium

Nachweisgrenze: 10 IU/ml
Linearer Bereich: 10 IU/ml - 1 Milliarde IU/ml

Ausgeheilte Hepatitis B: Nachweis von Anti-HBc und Anti-HBs ≥ 10 IU/ml, HBs-Antigen negativ und HBV-DNS negativ.
In Ausnahmefällen kann auch bei einer ausgeheilten Hepatitis B noch HBV-DNS in minimalen Mengen nachweisbar sein (d.h. < 10 IU/ml).

Abrechnung

EBM: Kassenleistung vor oder während der antiviralen Therapie mit Interferon und / oder Nukleosidanaloga; pro Quartal max. 3x abrechenbar

Indication

Marker für die Höhe der Virämie und damit Maß für die Infektiösität;
Kontrolle der Virämie unter antiviraler Therapie der chronischen Hepatitis B.

Note

Meldepflicht:
Nach der Änderung des §7 im Infektionsschutzgesetz vom 25.07.2017 müssen jetzt alle Erregernachweise unabhängig vom klinischen Bild und Infektionsstadium gemeldet werden. Die Herausnahme chronischer Infektionen wurde nunmehr aufgehoben. Die Meldepflichten bestehen nach § 8 Absatz 3 Satz 1 allerdings nicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte und andere als die bereits gemeldeten Angaben nicht erhoben wurden.

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